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Was ist der Unterschied zwischen Jurywertung und Publikumsabstimmung in der Schweiz?

In der Schweiz unterscheiden sich Jurywertung und Publikumsabstimmung darin, wer das Ergebnis festlegt. Bei einer Jurywertung entscheidet ein Gremium aus Fachleuten über den Gewinner. Bei einer Publikumsabstimmung entscheiden Menschen aus dem Publikum, im geprüften Fall über eine öffentliche Online-Abstimmung. Die drei geprüften Beispiele zeigen beide Wege, mal getrennt nebeneinander, mal in einer gemeinsamen Bewertung. Welcher Weg bei einem bestimmten Wettbewerb gilt, steht in dessen Regeln und nicht im Namen des Preises.

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Der Swiss Packaging Award trennt die beiden Wege deutlich. Sein Audience Award wird nach den geprüften Regeln nicht von der Jury bestimmt, sondern von Konsumenten über eine öffentliche Online-Abstimmung. Die Regel legt die Entscheidung über diesen Preis damit beim Publikum ab. Die Jury wirkt an diesem Preis nicht mit, und das lässt sich in der Ausschreibung selbst nachlesen.

Der Swiss Location Award geht den anderen Weg. Nominierte Locations werden vom 1. bis zum 31. Mai bewertet, und zwar von Veranstaltern, Eventprofis und Besuchern der Locations, dazu von einer unabhängigen Fachjury. Publikum und Fachjury bewerten damit dieselben nominierten Locations, ohne dass die geprüfte Angabe zwei getrennte Preise nennt. Ob eine Wertung getrennt oder gemeinsam läuft, entscheidet darüber, wie ein Ergebnis zustande kommt.

Wer das Ergebnis bestimmt, unterscheidet Jury und Publikum

Bei einer Jurywertung liegt die Entscheidung bei einem Gremium, dessen Mitglieder die Beiträge bewerten. Die Swiss Re Foundation beschreibt das für ihren Resilience Award ausdrücklich: Die Jury hat den Gewinner bestimmt. Damit verschiebt sich die Frage, wer überhaupt zählt, von den Menschen, die einen Beitrag sehen, zu den Personen, die in der Jury sitzen. Die Jury ist eine bestimmte Gruppe und keine Menge, und sie bleibt dieselbe Gruppe, auch wenn viele Menschen den Beitrag ansehen.

Bei einer Publikumsabstimmung liegt die Entscheidung bei den Menschen, die abstimmen. Nach der Darstellung der Swiss Re Foundation haben Menschen weltweit mitgeholfen, den Gewinner des People's Choice Award zu bestimmen, indem sie für ihren Favoriten abstimmten. Der Kreis der Abstimmenden ist damit kein Gremium, sondern alle, die das Verfahren zulässt. Wer dazu gehört, steht in der jeweiligen Ausschreibung und nicht in der Beschreibung des Preises.

Bei der Swiss Re Foundation laufen die beiden Entscheidungen nebeneinander. Die Jury entscheidet über den Resilience Award, das Publikum über den People's Choice Award, und die Auszeichnung des einen ersetzt die des anderen nicht. Ein Beitrag kann damit den einen Preis gewinnen und den anderen nicht. Ein Erfolg bei der Jury sagt deshalb nichts über die Publikumswertung und umgekehrt, und wer die beiden Ergebnisse vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Verfahren.

Beim Swiss Packaging Award verläuft die Entscheidung über den Audience Award auf einem anderen Weg. Konsumenten bestimmen den Preis über eine öffentliche Online-Abstimmung, und die Jury ist an dieser Entscheidung nicht beteiligt. Für die Prüfung einer solchen Ausschreibung zählt deshalb vor allem der Ablauf der Abstimmung, weil das Ergebnis allein daran hängt. Die Fachbewertung spielt für diesen Preis nach der geprüften Angabe keine Rolle.

Der Swiss Location Award verbindet beide Wege in einem Verfahren. Die nominierten Locations werden in einem festen Zeitfenster bewertet, vom 1. bis zum 31. Mai, und dazu zählen Veranstalter, Eventprofis und Besucher ebenso wie eine unabhängige Fachjury. Die Jury wirkt hier mit, entscheidet aber nicht allein, weil die anderen Gruppen ebenfalls bewerten. Das Zeitfenster gilt nach der geprüften Angabe für alle Gruppen gleich.

In einer gemeinsamen Bewertung steht die Jury neben den anderen Gruppen und nicht über ihnen. Das ist ein anderer Aufbau als bei einer reinen Jurywertung, weil dort kein Gremium neben ihr steht, das mitentscheidet. Die Zuordnung ist deshalb nicht bloß eine Frage der Bezeichnung. Ob der Name eines Preises das Wort Jury oder Publikum enthält, sagt wenig darüber, ob beide Gruppen in die Entscheidung eingebunden sind.

Das Publikum ist in den drei Beispielen an drei verschiedenen Stellen eingebunden. Beim Swiss Packaging Award bestimmt es einen eigenen Preis, bei der Swiss Re Foundation stimmt es neben der Jury über den People's Choice Award ab, und beim Swiss Location Award bewertet es zusammen mit Fachleuten dieselben Locations. Die erste Frage an jede Ausschreibung lautet deshalb, an welcher Stelle das Publikum mitentscheidet, bevor die übrigen Regeln gelesen werden.

Der Unterschied liegt damit nicht im Ergebnis selbst, sondern im Weg dorthin. Den Weg zu kennen erleichtert die Einordnung einer Ausschreibung, weil man dann weiß, welche Stelle das Ergebnis trägt.

Die Regeln des Wettbewerbs legen fest, welche Wertung gilt

Der Name eines Preises sagt wenig darüber, wer entscheidet. Ein Audience Award, ein People's Choice Award und eine Bewertung mit Fachjury tragen verschiedene Namen, aber der Name bestimmt nur die Bezeichnung, nicht den Ablauf. Die Prüfung des Verfahrens beginnt deshalb bei dem Abschnitt, der den Ablauf beschreibt, und nicht bei dem Titel der Auszeichnung. Das gilt unabhängig davon, wie eingängig der Name klingt, denn ein eingängiger Name ist noch keine Regel.

Die geprüfte Regel des Swiss Packaging Award schließt die Jury beim Audience Award ausdrücklich aus. Der Ausschluss betrifft diesen einen Preis und sagt nichts über andere Auszeichnungen desselben Veranstalters. Eine Ausnahme oder Ergänzung für einzelne Fälle nennt die geprüfte Angabe nicht, und deshalb bleibt die Regel an diesem Punkt so eng, wie sie geschrieben ist. Eine allgemeine Aussage über Jurys lässt sich daraus nicht ableiten.

Bei der Swiss Re Foundation ist die Trennung zwischen Jury und Publikum in den Preisen selbst angelegt. Die Jury steht für den Resilience Award, das Publikum für den People's Choice Award. Die Preise sind damit so angelegt, dass zwei Entscheidungswege entstehen und nicht einer, und diese Anlage ist aus der Beschreibung der Preise selbst zu erkennen. Ob die beiden Wege später zusammengeführt werden, sagt die geprüfte Darstellung nicht.

Beim Swiss Location Award enthält die Bewertung vier Gruppen: Veranstalter, Eventprofis, Besucher und eine unabhängige Fachjury. Keine der Gruppen ist dort die alleinige Instanz, und das macht die Regel zu einer gemeinsamen Bewertung und nicht zu einer Jurywertung mit Publikumsbeteiligung. Ob eine Gruppe mehr Gewicht hat als eine andere, nennt die geprüfte Angabe nicht.

Dass eine Jury mitbewertet, macht einen Contest mit Publikumsabstimmung nicht zur Jurywertung, und eine öffentliche Abstimmung macht eine Jurywertung nicht zur Publikumsabstimmung. Die beiden Begriffe benennen eine Entscheidung nach ihrem Entscheider und nicht nach dem Weg, auf dem sie fällt. Stehen beide Begriffe in einer Ausschreibung, zeigt die Zuordnung, welcher Begriff für welchen Schritt gilt.

Eine öffentliche Online-Abstimmung, in der Branche als Public Vote bezeichnet, wirft die Frage auf, wer abstimmen darf und in welchem Zeitraum. Die geprüften Beispiele beantworten sie nicht. Das Zeitfenster beim Swiss Location Award gilt für die Bewertung der nominierten Locations, nicht für die Abstimmung einzelner Personen. Diese Frage kann nur der Text des jeweiligen Wettbewerbs klären.

Wie Stimmen gezählt werden und ob sie zusammengeführt werden, sagt keines der geprüften Beispiele. Das betrifft vor allem den Swiss Location Award, dessen Angabe die Gruppen nennt, aber nicht, wie ihre Bewertungen zu einem Ergebnis verbunden werden. Eine gemeinsame Bewertung ohne Angabe zur Verbindung lässt sich von außen deshalb nur bis zur Nennung der Gruppen nachvollziehen.

Ein Name allein belegt weder, dass eine Ausschreibung seriös ist, noch dass sie es nicht ist. Belegbar wird der Ablauf nur über die Regeln, die den Ablauf nennen, und über den Veranstalter, dessen Name dort steht. Eine Ausschreibung, die sich Publikumsabstimmung nennt und weder Jury noch Ablauf beschreibt, ist deshalb zunächst nur ein Name ohne Verfahren.

Ob eine Stimme oder ein Beitrag wegen eines Regelverstoßes ausgeschlossen werden kann, steht in den Regeln des jeweiligen Wettbewerbs. Die geprüften Beispiele nennen dazu keine Folgen und keine Verfahren, auch nicht für eine Stimme, die gegen eine Vorgabe verstößt. Diese Seite kann dazu nichts Belegbares sagen, und jede Aussage darüber müsste sich auf den Text eines einzelnen Wettbewerbs stützen.

Was der Vergleich dieser Beispiele nicht leisten kann

Diese Seite kann nicht festlegen, ob ein bestimmter Wettbewerb in der Schweiz mit Jury, Publikum oder einer gemeinsamen Wertung arbeitet. Das entscheidet der Veranstalter, und eine Erklärung auf dieser Seite ersetzt seine Regeln nicht. Ebenso wenig lässt sich aus den Beispielen ein Ergebnis ableiten, denn ein Preis hängt am Ende an den tatsächlich abgegebenen Stimmen und Bewertungen. Eine Zusage über den Ausgang gibt diese Seite nicht.

In den geprüften Unterlagen wird keine Aufsichtsbehörde genannt, die Jurywertungen oder Publikumsabstimmungen in der Schweiz allgemein regelt. Der Befund betrifft nur diese drei Beispiele, und andere Stellen lassen sich daraus weder ausschließen noch benennen. Fragen zur Zuständigkeit gehen an den Veranstalter, dessen Regeln das Verfahren festlegen.

Ob eine Publikumsabstimmung rechtlich zulässig ist, beurteilt diese Seite nicht. Die drei Beispiele beschreiben, wie abgestimmt oder bewertet wird, und bewerten dieses Verfahren nicht rechtlich. Eine Aussage zur Zulässigkeit eines konkreten Verfahrens bleibt eine Frage für den Einzelfall, die am jeweiligen Wettbewerb hängt, nicht am Begriff, den man in einer Ausschreibung findet, und sie lässt sich nur mit dem vollständigen Text beantworten.

Als Quellen dienten die veröffentlichten Angaben der drei genannten Preise, und sie wurden geprüft, bevor dieser Text entstand. Die Angaben zur Swiss Re Foundation stammen von einer Seite, die sich auf die Ausgabe 2021 bezieht. Die aktuelle Ausgabe ist deshalb hier nicht geprüft. Für eine laufende Abstimmung gilt die Fassung, die der Veranstalter selbst veröffentlicht, und die Seite wird überprüft, sobald einer dieser Veranstalter seine Regeln ändert.

Die drei Beispiele zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, aber keine Verteilung. Welcher Anteil der Wettbewerbe mit Jury, Publikum oder gemeinsamer Bewertung arbeitet, lässt sich daraus nicht ablesen. Ein Versprechen auf einen Preis ersetzt keine Regel.

Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten

Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.

zooundco.de rockantenne.de deutscher-engagementpreis.de

Warum normale Teilnahme unauffällig bleibt

Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.

sparda-vereint.de pollunit.com help.pinpoll.com

Die rechtliche Lage in Deutschland

Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.

ihk.de deutscher-engagementpreis.de

Was wir garantieren und was nicht

Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.

deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at

Fragen

Eine Jurywertung legt ein Gremium aus Fachleuten fest, während bei einer Publikumsabstimmung Menschen aus dem Publikum entscheiden. Der Unterschied liegt damit im Entscheider, nicht in der Bezeichnung des Preises.

Eine Aufsichtsbehörde, die beide Verfahren allgemein regelt, taucht in den geprüften Ausschreibungen nicht auf. Die Regeln setzt jeder Veranstalter selbst, etwa der Swiss Packaging Award, dessen Audience Award nicht von der Jury bestimmt wird.

Die geprüften Ausschreibungen geben an, welche Wertung gilt und wer das Ergebnis bestimmt, etwa die Jury, das Publikum oder beide in einer gemeinsamen Bewertung. Ob eine Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist, geht aus ihnen nicht hervor, und diese Seite leitet daraus keine Pflicht ab.

Zuerst darauf, wer das Ergebnis bestimmt, ein Gremium, das Publikum oder beide, und ob die Wertungen getrennt oder gemeinsam laufen. Danach auf den Zeitraum der Abstimmung und auf die Frage, wer abstimmen darf, denn diese Angaben fehlen in einzelnen Beispielen ganz.

Ja. Nach der Darstellung der Swiss Re Foundation entscheidet beim Resilience Award die Jury, während beim People's Choice Award Menschen weltweit abstimmen, und beide Preise laufen nebeneinander.

Ein naheliegender Fehler ist, Jury und Publikum als dieselbe Wertung zu lesen. Beim Swiss Packaging Award ist der Audience Award eine Entscheidung des Publikums, und beim Swiss Location Award fließt die Jury in eine gemeinsame Bewertung ein, ohne die einzige Instanz zu sein.

Die Regeln des jeweiligen Wettbewerbs entscheiden das, und keines der geprüften Beispiele sagt dazu etwas. Bei der Swiss Re Foundation sind die beiden Preise getrennt angelegt.

Der Veranstalter legt das in den Regeln seines Wettbewerbs fest, und die geprüften Beispiele zeigen dafür drei verschiedene Lösungen. Eine allgemeine Vorgabe für alle Veranstalter taucht in ihnen nicht auf.

Wie zählt Ihr Wettbewerb?

Nennen Sie uns den Wettbewerb und Ihre Frage: Wir prüfen, was seine Teilnahmebedingungen zur Zählung sagen, und antworten per E-Mail. Lassen die Regeln keinen Spielraum, schreiben wir auch das offen, mit dem Satz aus den Bedingungen, auf den es ankommt.

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