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Beurteilungsmaßstäbe in der Schweiz, also die Bewertungskriterien als Begriff in Wettbewerben, mit Beispielen

Beurteilungsmaßstäbe in der Schweiz sind die Kriterien, nach denen eine Jury oder ein Publikum Einreichungen bewertet. Bei Best of Swiss Web hängt die Bewertung an der Kategorie: Ihre Fachjury prüft jede Einreichung anhand der Kriterien, die für genau diese Kategorie gelten. Eine einheitliche Liste für alle Wettbewerbe im Land nennen die belegten Angaben nicht.

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Ein Maßstab kann sich am Ergebnis orientieren statt am Einzelbeitrag. Beim Jurytag von Best of Swiss Web war genau das der Punkt: Projekte müssen am Ende insgesamt Resultate vorweisen. Wer sich an einem solchen Verfahren beteiligt, sollte die Kriterien daraufhin lesen, ob sie Wirkung oder Idee bewerten.

Ein Literaturwettbewerb wie La mia Svizzera setzt die Maßstäbe in zwei Schritten. Zunächst entscheidet die Zahl der erhaltenen Votami, welche Gedanken in die Auswahl kommen, danach folgt ein qualitatives Urteil. Die Zahl ist ein Filter, das Urteil ist die Bewertung, und beide Schritte haben eigene Regeln.

Die Kriterien legen fest, was ein Beitrag wert ist

Ein Beurteilungsmaßstab ist die Regel, nach der ein Werk, ein Projekt oder ein Beitrag bewertet wird. Er legt fest, was gemessen wird, wer misst und wie das Ergebnis zustande kommt. Ohne diese drei Angaben bleibt jede Platzierung eine Behauptung. Eine Jury, die nach eigenem Gefühl entscheidet, und eine Jury, die nach festen Punkten urteilt, liefern deshalb zwei sehr verschiedene Ergebnisse, auch wenn beide am Ende eine Liste veröffentlichen.

Bei Best of Swiss Web ist der Maßstab nach Kategorien getrennt. Jede Fachjury bewertet die Einreichungen ihrer Kategorie anhand deren eigener Kriterien, nicht anhand eines gemeinsamen Katalogs. Ein Beitrag in einer Kategorie wird damit nicht mit einem Beitrag aus einer anderen verglichen. Wer die Kategorie wechselt, wechselt auch den Maßstab, und das gehört zum Lesen jeder Platzierung dazu.

Am Jurytag bei Best of Swiss Web wurden Projekte an ihren Ergebnissen gemessen. Die Kriterien richten sich damit auf das, was ein Projekt tatsächlich erreicht, und weniger auf die Idee allein. Wer ein Projekt einreicht, sollte deshalb neben dem Vorhaben auch belegen, was bisher tatsächlich eingetreten ist.

Ein Maßstab, der Ergebnisse misst, braucht Angaben, die der Veranstalter sammelt. Die belegten Angaben sagen, dass Projekte insgesamt Resultate vorweisen müssen, aber nicht, in welcher Form diese Resultate einzureichen sind. Das ist die Lücke, die Teilnehmende beim Lesen einer Ausschreibung zuerst schließen sollten, bevor sie Zeit in eine Einreichung stecken.

La mia Svizzera zeigt einen zweistufigen Maßstab. Zuerst zählt, wie viele Votami ein Gedanke erhalten hat, und diese Zählung bestimmt die Vorauswahl der meistgenannten Gedanken. Danach urteilt eine Qualitätsjury nach Qualität, und die Zahl der Votami spielt in diesem zweiten Schritt keine Rolle mehr, jedenfalls nicht nach den belegten Angaben.

Die Zahl der Votami und das Urteil der Jury messen zwei verschiedene Dinge. Eine Stimme zeigt, dass ein Gedanke Zustimmung gefunden hat, das Urteil zeigt, ob er den Maßstab der Jury erfüllt. Wer beides verwechselt, liest eine Vorauswahl als Auszeichnung und eine Stimmenzahl als Qualitätsbeleg. Beides ist möglich, aber nur das zweite ist ein Urteil über die Sache selbst.

Ein Maßstab bleibt nur dann nachvollziehbar, wenn er vor der Bewertung veröffentlicht ist. Die Angaben zu den drei belegten Beispielen beschreiben ihre Stufen, aber nicht in jedem Fall den genauen Wortlaut der Kriterien. Wer eine Bewertung prüfen will, braucht den Maßstab in der Form, in der er für die Jury galt, und nicht eine spätere Erklärung dazu.

Ein Beurteilungsmaßstab ist kein Schutz vor Fehlern, sondern ein Rahmen, in dem Fehler weniger leicht passieren. Die Jury bewertet, was eingereicht wurde, und nicht, was ein Teilnehmender hätte einreichen können. Diese Grenze gilt für jede Kategorie und für jede Stufe, auch für die letzte. Wer die Grenze kennt, erwartet vom Verfahren nicht mehr, als es leisten kann.

Welche Angaben Teilnehmende zu Kriterien erwarten dürfen

Die Teilnahmebedingungen sind der Ort, an dem ein Maßstab für Teilnehmende verbindlich wird. Ein Kriterium, das nur in einer Pressemitteilung steht, ist keine Regel des Wettbewerbs, auch wenn es plausibel klingt. Wer sich auf einen Maßstab beruft, nennt die Stelle, an der er steht, und das Datum, an dem der Text abgerufen wurde.

Bei Best of Swiss Web ist die Zuständigkeit nach Kategorien gegliedert: Pro Kategorie gibt es eine Fachjury und einen eigenen Maßstab. Die belegten Angaben nennen die Kriterien nicht im Einzelnen, sondern beschreiben das Prinzip. Ein Teilnehmender sollte deshalb nachlesen, welche Kriterien für seine Kategorie gelten, bevor er einreicht, und nicht die Kriterien einer Nachbarkategorie übernehmen.

Eine Fachjury ist in den belegten Angaben nur für ihre eigene Kategorie zuständig. Wer in zwei Kategorien einreicht, wird nach zwei Maßstäben bewertet, und die Ergebnisse lassen sich nicht einfach nebeneinanderlegen. Ein Platz in der einen Kategorie sagt nichts über die Chancen in der anderen, weil sich der Maßstab geändert hat.

Ob ein Resultat bei Best of Swiss Web vor oder nach dem Jurytag nachgewiesen werden muss, sagen die belegten Angaben nicht. Ebenso offen bleibt, wie streng die Jury Resultate gegen die Einreichung prüft. Teilnehmende, die auf einen bestimmten Nachweis setzen, sollten diese Frage vor der Einreichung beim Veranstalter klären.

Bei La mia Svizzera steht die Reihenfolge der Maßstäbe fest: erst die Zahl der Votami, dann das Urteil der Jury. Teilnehmende, die auf die Stimmen setzen, sollten wissen, dass eine hohe Zahl nur die Vorauswahl betrifft und nicht das Endurteil. Wer in der Vorauswahl ausscheidet, weiß aus dieser Reihenfolge, dass die Stimmenzahl dort den Ausschlag gab.

Die Regel, dass eine Stimme über die Vorauswahl entscheidet, gilt für diesen Wettbewerb und nicht für jeden anderen. Ein Literaturpreis, ein Fotowettbewerb und ein Unternehmenspreis folgen eigenen Regeln, auch wenn sie ähnlich heißen. Die Teilnahmebedingungen des Veranstalters sind deshalb die einzige Quelle, aus der sich die Reihenfolge der Bewertung ableiten lässt.

Ob ein Veranstalter die Kriterien vollständig veröffentlicht, bestimmt er selbst. Die belegten Angaben enthalten dazu keine allgemeine Vorgabe, und Teilnehmende sollten bei Unklarheit nachfragen, bevor sie eine Einreichung auf einen unklaren Maßstab hin zuschneiden. Eine schriftliche Antwort des Veranstalters ist aussagekräftiger als eine Vermutung aus Foren.

Wer einen Maßstab zitiert, zitiert den Wortlaut der Stelle, nicht eine Zusammenfassung. Eine Zusammenfassung aus einem Ratgeber, auch aus diesem, ersetzt keine Ausschreibung, die beim Veranstalter liegt. Wer sich darauf beruft, dass ein Kriterium galt, muss zeigen können, dass es in der Fassung stand, die für die Bewertung maßgeblich war.

Wo eine Ausschreibung Kriterien nennt, aber keine Gewichtung, bleibt offen, welches Kriterium mehr zählt. Teilnehmende sollten diese Lücke nicht durch Annahmen füllen, sondern den Veranstalter fragen, bevor sie einen Beitrag auf ein bestimmtes Kriterium zuschneiden. Ein Kriterium, das allein über den Platz entscheidet, wäre eine andere Regel als eines, das mit anderen gemeinsam wirkt.

Was die Kriterien für einen Gewinn nicht sichern

Die Bewertung entscheidet der Veranstalter und die Jury, die er einsetzt, nicht diese Seite. Kein Kriterium garantiert einen Platz, auch dann nicht, wenn ein Beitrag alle genannten Maßstäbe erfüllt. Die Gesamtwertung liegt bei der Jury, und eine Erklärung von außen ersetzt diese Entscheidung nicht.

Ein Maßstab, der auf Ergebnisse zielt, belohnt nicht automatisch die beste Idee. Ein Maßstab, der auf Stimmen zielt, belohnt nicht automatisch die beste Qualität. Wer das verwechselt, gibt einer Platzierung einen Sinn, den sie nicht haben muss, und verlässt sich auf eine Bewertung, die nur einen Teil der Sache misst.

Ein Wettbewerb ohne genannte Kriterien ist kein Beleg für Seriosität, selbst wenn er einen Gewinn verspricht. Ein Maßstab, der nur in der Werbung steht, ist keine Bewertung. Wer eine Ausschreibung ohne nachvollziehbare Kriterien findet, sollte den Veranstalter nach dem Maßstab fragen, bevor er teilnimmt, und eine ausweichende Antwort ist bereits eine Information.

Ob der Kauf von Stimmen in einem Wettbewerb die Bewertung verfälscht oder rechtlich relevant ist, beantworten die belegten Angaben nicht, und diese Seite beurteilt es nicht. Die Entscheidung über Manipulation liegt beim Veranstalter, und eine Vermutung von außen ersetzt weder seine Prüfung noch seine Regel.

Eine vollständige Übersicht der Maßstäbe in der Schweiz gibt es hier nicht; belegt sind drei Beispiele aus unterschiedlichen Bereichen. Die Quellen dieser Seite sind die veröffentlichten Angaben der Veranstalter und Medien, sie wurden vor der Veröffentlichung geprüft und zuletzt überprüft.

Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten

Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.

zooundco.de rockantenne.de deutscher-engagementpreis.de

Warum normale Teilnahme unauffällig bleibt

Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.

sparda-vereint.de pollunit.com help.pinpoll.com

Die rechtliche Lage in Deutschland

Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.

ihk.de deutscher-engagementpreis.de

Was wir garantieren und was nicht

Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.

deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at

Fragen

Bewertungskriterien sind die Regeln, nach denen eine Jury oder ein Publikum Einreichungen beurteilt, und sie gelten nur für den Wettbewerb, der sie festlegt. Eine allgemeine Definition für alle Wettbewerbe in der Schweiz liegt in den belegten Angaben nicht vor.

Die belegten Angaben nennen keine Behörde, die Bewertungskriterien für Wettbewerbe festlegt oder prüft. Die Beispiele zeigen Veranstalter, Fachjurys und Qualitätsjurys, aber keine Aufsicht über deren Maßstäbe.

Die belegten Beispiele zeigen, dass Veranstalter den Maßstab nennen sollten, nach dem eine Jury urteilt, und ob er pro Kategorie gilt. Welche Angaben darüber hinaus verpflichtend sind, ist hier nicht belegt.

Zuerst, ob die Kriterien für die eigene Kategorie gelten, denn bei Best of Swiss Web bewertet jede Fachjury nach eigenen Maßstäben. Danach, ob eine Zahl von Stimmen nur die Vorauswahl betrifft, wie bei La mia Svizzera.

Ja. Beim Literaturwettbewerb La mia Svizzera wurden zuerst die meistgenannten Gedanken vorausgewählt und danach von einer Qualitätsjury beurteilt.

Der belegte Fehler ist eine Verwechslung: Eine Stimmenzahl gilt als Qualitätsurteil, obwohl sie nur die Vorauswahl bestimmt. Ebenso verwechselt man die Kategorien, obwohl jeder Maßstab je Kategorie eigene Kriterien hat.

Ja, wenn die Teilnahmebedingungen einen Ausschluss vorsehen; die belegten Beispiele nennen dafür keine eigenen Gründe. Ob ein Ausschluss im Einzelfall gerechtfertigt ist, entscheidet der Veranstalter selbst.

Die belegten Angaben nennen für keinen der drei Wettbewerbe einen Einspruchsweg. Ob einer besteht, steht in der Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters und nicht hier.

Wie zählt Ihr Wettbewerb?

Nennen Sie uns den Wettbewerb und Ihre Frage: Wir prüfen, was seine Teilnahmebedingungen zur Zählung sagen, und antworten per E-Mail. Lassen die Regeln keinen Spielraum, schreiben wir auch das offen, mit dem Satz aus den Bedingungen, auf den es ankommt.

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