April-Wettbewerbe in der Schweiz mit öffentlicher Abstimmung, Terminen und Veranstaltern
Zu den April-Wettbewerben in der Schweiz mit öffentlicher Abstimmung gehören die Swiss Blog Awards. Deren Nominierungsphase lief vom 23. März bis zum 23. April und war als Online-Voting angelegt. Danach entscheidet das Publikum innerhalb einer Kategorie zwischen den nominierten Blogs. Wer den Wettbewerb veranstaltet, ist in den Angaben nicht genannt, und auch das Jahr fehlt.
Start › Wettbewerbstypen
Im April 2017 lief zudem der Master of Swiss Web mit einer Saalabstimmung. Sie fand am 6. April im Kongresshaus Zürich statt, und die Jury sowie die Saalabstimmung zählten jeweils zu einem weiteren Drittel des Ergebnisses. Das zeigt ein Publikumsvotum neben einer Jury, und zwar nicht über ihr.
Auch der SWITCH Junior Web Award hatte eine Phase im Frühjahr mit öffentlichem Voting, und zwar vom 20. März bis zum 7. April 2008. Die Gesamtbeurteilung rechnete das öffentliche Votum zu einem Drittel mit ein. Das liegt Jahre zurück, und die Angaben sagen nichts über spätere Ausgaben.
Publikumsstimme und Jury wirken in den Beispielen zusammen
Bei den Swiss Blog Awards kommt die Nominierung vor der Publikumsentscheidung. Erst die Nominierungsphase legt fest, welche Blogs überhaupt in Frage kommen. Danach entscheidet das Publikum, wer in der jeweiligen Kategorie gewinnt. Das ist eine Reihenfolge, die man in der Ausschreibung nachprüfen kann, bevor man Zeit investiert.
Die Auswahl findet innerhalb einer Kategorie statt. Ein Blog konkurriert deshalb nur mit den Nominierten seiner eigenen Kategorie, nicht mit dem gesamten Feld. Wer die Kategorien nebeneinanderlegt, vergleicht also nicht dieselben Gegner, und diesen Unterschied sollte man bei jeder Auswertung im Kopf behalten.
Beim Master of Swiss Web war der Aufbau ein anderer. Die Jury und eine Saalabstimmung im Kongresshaus Zürich bildeten zwei Stufen, die je ein Drittel beitrugen. Eine Saalabstimmung findet an einem festen Tag vor Ort statt, während ein Online-Voting über einen Zeitraum läuft. Beide Formen verlangen deshalb unterschiedliche Angaben in den Regeln.
Eine Gewichtung in Dritteln ist eine Entscheidung des Veranstalters, und sie bestimmt, was eine einzelne Stimme bewirkt. Wer nur die Zahl der Stimmen liest, weiß noch nicht, wie viel Gewicht sie im Ergebnis hatte. Dafür braucht man die Regel, nicht die Zählung, und die Regel steht in der Ausschreibung oder fehlt.
Wer ein Publikumsvotum mit einem Anteil liest, braucht auch die übrigen Anteile. Beim SWITCH Junior Web Award wird der Anteil des öffentlichen Votings genannt, die übrigen zwei Drittel aber nicht. Ein Publikumsvotum ohne Kenntnis des restlichen Verfahrens sagt deshalb wenig über den Ausgang.
Der Zeitraum ist bei jedem Beispiel ein anderer Typ von Angabe. Bei den Swiss Blog Awards ist es ein Fenster vom 23. März bis zum 23. April, beim SWITCH Junior Web Award ein Fenster vom 20. März bis zum 7. April 2008, beim Master of Swiss Web ein einzelner Tag. Wer Fristen vergleichen will, muss diese Unterschiede beachten, sonst vergleicht er Äpfel mit Birnen.
Eine Nominierung ist noch keine Auszeichnung. Wer nominiert ist, tritt in der Publikumsphase gegen die anderen Nominierten derselben Kategorie an, und das Ergebnis steht danach erst fest. Bis dahin bleibt jede Nominierung eine Zwischenstation, mehr nicht.
Ein Termin für eine Saalabstimmung ist ein Tag, kein Zeitraum. Beim Master of Swiss Web war es der sechste April im Kongresshaus Zürich. Ob außerhalb des Saals eine Stimme möglich war, nennen die Angaben nicht, und genau diese Lücke entscheidet darüber, wer abstimmen kann.
Für jedes Beispiel lassen sich drei Punkte prüfen: der Zeitraum oder Tag der Abstimmung, der Anteil von Jury und Publikum und die Stelle, die das Ergebnis bekanntgibt. Fehlt einer davon, bleibt der Ablauf an dieser Stelle offen, und der Veranstalter ist die richtige Adresse für die Frage.
Die Ausschreibung bestimmt, was im April gilt
Die Ausschreibung eines Wettbewerbs ist die Grundlage, auf die sich Teilnehmende berufen können. Sie stammt vom Veranstalter und bestimmt, wer einreichen darf, wie gewertet wird und welche Frist gilt. Eine Regel für alle April-Wettbewerbe in der Schweiz gibt es in den Beispielen nicht, weil jeder Veranstalter seinen eigenen Text setzt.
Der Beobachter berichtete am 13. März 2012, dass seit dem 1. April Gewinnversprechen und andere unlautere Geschäftsmethoden in der Schweiz verboten sind. Diese Meldung ist eine Berichterstattung und kein Gesetzestext, und sie ersetzt die Rechtsquelle selbst nicht.
Was genau als Gewinnversprechen gilt, sagt die Meldung nicht. Wer einen Wettbewerb mit einer Gewinnzusage prüft, liest deshalb die Ausschreibung und das Gesetz selbst und verlässt sich nicht auf eine Zusammenfassung dritter Hand.
Ob der Kauf von Stimmen in einem Wettbewerb erlaubt ist, entscheidet die Ausschreibung. Die Angaben zu den genannten April-Wettbewerben enthalten dazu keine Regel, die diese Seite übernehmen könnte.
Wer teilnehmen darf, steht in der Ausschreibung und nicht in diesem Text. Bei den Swiss Blog Awards kann das Publikum nur unter den Nominierten entscheiden, und wer nicht nominiert ist, steht gar nicht zur Auswahl. Ein fehlender Hinweis ist keine Freigabe.
Bei den Swiss Blog Awards ist der Veranstalter in den Angaben nicht genannt. Beim SWITCH Junior Web Award ist SWITCH die benannte Stelle, und beim Master of Swiss Web tritt die Best-of-Swiss-Web-Jury auf. Wer einen Veranstalter prüfen will, beginnt bei der Ausschreibung und nicht bei der Liste der Beispiele.
Wie oft eine Person ihre Stimme abgeben darf, legt der Veranstalter fest. Zu den genannten April-Wettbewerben findet sich dazu keine Zahl, auf die sich diese Seite stützen könnte, und auch keine Regel, die einen Fall dem anderen gleichstellt.
Stellt ein Veranstalter eine Manipulation fest, entscheidet er selbst über die Folgen. Welche Stelle darüber urteilt und ob es einen Weg zur Überprüfung gibt, steht in den Regeln des Wettbewerbs. Diese Seite nennt dafür keine Verfahren.
Eine Disqualifikation ist eine Entscheidung des Veranstalters und nicht dieser Seite. Ob ein Einspruch möglich ist, welche Frist dafür gilt und wer entscheidet, hängt von den Teilnahmebedingungen ab. Die Angaben zu den Beispielen enthalten dazu keinen Satz.
Die Stelle, die das Ergebnis bekanntgibt, steht in der Ausschreibung oder bleibt offen. Der Termin der Bekanntgabe ist in den Beispielen nirgends genannt, und darum muss ihn, wer ihn braucht, beim Veranstalter erfragen.
Wo die Angaben zu Fristen und Veranstaltern enden
Diese Seite kann nicht klären, wer die Swiss Blog Awards veranstaltet, und das Jahr der Ausgabe ist in der Quelle nicht angegeben. Sie beschreibt, was die Berichterstattung nennt, und keine Ausschreibung, die sie nicht gesehen hat.
Ob eine Abstimmung fair verlief oder ob Stimmen korrekt gezählt wurden, kann diese Seite nicht beurteilen. Das kann nur der Veranstalter zeigen, und zwar mit den Unterlagen, die er offenlegt.
Die Plattform, auf der ein Online-Voting läuft, hat eigene Regeln, die hier nicht erfasst sind. Wer online abstimmt, liest deren Bedingungen ebenso wie die des Wettbewerbs, weil keines der beiden Dokumente das andere ersetzt.
Diese Seite kann keine Manipulation nachweisen und keine einzelne Stimme prüfen. Was ein Veranstalter sehen kann, bestimmt sein eigenes Verfahren, und zu den genannten Beispielen ist dieses Verfahren nicht beschrieben.
Eine Nominierung oder ein Platz in der Endauswahl ist keine Auszeichnung und kein Versprechen auf einen Preis. Diese Seite sagt nicht voraus, wer gewinnt, und sie rechnet keine Chancen aus, weil dafür in den Beispielen keine Grundlage steht.
Geprüft wurden für diese Seite eine Meldung der Netzwoche zur Nominierungsphase der Swiss Blog Awards, eine Meldung der Netzwoche zum Master of Swiss Web, das Presseportal von SWITCH zum Junior Web Award und eine Meldung des Beobachters zu Gewinnversprechen. Die Quellen wurden am 16. Oktober 2026 überprüft.
Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.
Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.
Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.
Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.
deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at
Fragen
Die Angaben nennen keinen Wettbewerb, der seine Abstimmung im April neu öffnet. Die Nominierungsphase der Swiss Blog Awards lief vom 23. März bis zum 23. April, und die Saalabstimmung des Master of Swiss Web fand am 6. April in Zürich statt.
Zwei Abstimmungen aus den Angaben enden im April: die Nominierungsphase der Swiss Blog Awards am 23. April und das öffentliche Voting des SWITCH Junior Web Award 2008 am 7. April. Die Saalabstimmung des Master of Swiss Web war ein Termin, kein Zeitraum.
Bei den Swiss Blog Awards dauerte die Nominierungsphase mit Online-Voting vom 23. März bis zum 23. April, also rund vier Wochen. Das öffentliche Voting des SWITCH Junior Web Award lief 2008 vom 20. März bis zum 7. April, also gut zwei Wochen.
Für keinen der genannten Wettbewerbe nennen die Angaben einen Termin für die Bekanntgabe. Bei den Swiss Blog Awards folgt die Entscheidung des Publikums auf die Nominierungsphase, ein Datum dafür fehlt.
Die Angaben nennen keinen Zeitpunkt, der für alle Wettbewerbe im April gilt. Bei den Swiss Blog Awards lief die Nominierung schon ab dem 23. März, beim SWITCH Junior Web Award begann das Voting 2008 am 20. März.
Die Ausschreibung legt fest, bis wann ein Beitrag vorliegen muss, und die Beispiele hier nennen diesen Stichtag nicht. Wer einreichen will, prüft diesen Punkt zuerst, bevor er Zeit in einen Beitrag investiert.
Nein. Gewinnversprechen sind in der Schweiz seit dem ersten April verboten, wie der Beobachter 2012 berichtete.
Die Ausschreibung sollte den Zeitraum der Abstimmung, das Gewicht von Publikum und Jury und die Stelle nennen, die das Ergebnis bekanntgibt. Fehlt eine dieser drei Angaben, bleibt der Ablauf an dieser Stelle offen.
Wie zählt Ihr Wettbewerb?
Nennen Sie uns den Wettbewerb und Ihre Frage: Wir prüfen, was seine Teilnahmebedingungen zur Zählung sagen, und antworten per E-Mail. Lassen die Regeln keinen Spielraum, schreiben wir auch das offen, mit dem Satz aus den Bedingungen, auf den es ankommt.
Frage stellenZuletzt geprüft: