Bewertungskriterien in der Schweiz und wie Jury und öffentliche Abstimmung im Ergebnis zusammenwirken
Bewertungskriterien in der Schweiz hängen vom jeweiligen Wettbewerb ab, denn das geprüfte Material nennt kein einheitliches Schweizer Schema. Der Swiss Art Competition beschreibt seine Jury als Mitglieder der Federal Art Commission, die der Bundesrat auswählt, zusammen mit eingeladenen Fachleuten. Welche Kriterien diese Jury anlegt, steht in den Angaben nicht.
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Auch bei großen Formaten kommen Jury und Publikum zusammen. Der Schweizer Beitrag zum Eurovision Song Contest wird nach einer SRF-Meldung gemeinsam von einem Zuschauerpanel und einer internationalen Jury ausgewählt. Wie beide Urteile zu einem Ergebnis verrechnet werden, lässt die Meldung offen.
Wie Jury und Publikum in Schweizer Wettbewerben zusammenwirken
Eine Bewertung braucht einen Maßstab, und der Maßstab entscheidet, was am Ende vorn liegt. Beim PICZ ist der Jurypreis eine Frage von Themenbezug, Kreativität und technischer Qualität. Beim Publikumspreis desselben Clubs ist es eine Frage der Stimmen. Wer eine Ausschreibung liest, muss zuerst herausfinden, welcher dieser Maßstäbe gilt, denn beide führen zu einem anderen Ergebnis, auch wenn dasselbe Bild in beiden Wertungen steht.
Der Swiss Art Competition beschreibt in seinen Angaben, wer urteilt. Die Jury setzt sich aus Mitgliedern der Federal Art Commission zusammen, die der Bundesrat auswählt, und aus eingeladenen Fachleuten. Damit ist die Besetzung benannt und der Maßstab nicht. Welche Gewichtung die Jury anwendet, wie sie Einreichungen gegeneinander abwägt und wie sie zu einem Ergebnis kommt, steht in den geprüften Angaben nicht. Wer eine Einreichung vorbereitet, sollte die Ausschreibung nach diesen Punkten absuchen, denn die Besetzung allein verrät wenig über das Urteil.
Auch bei großen Formaten kommen Jury und Publikum zusammen, und die Quelle dafür ist eine SRF-Meldung zum Schweizer Eurovision-Beitrag. Nach dieser Meldung wird der Beitrag gemeinsam von einem Zuschauerpanel und einer internationalen Jury ausgewählt. Die Meldung nennt beide Gruppen, aber sie beziffert deren Anteil am Ergebnis nicht. Sie benennt nur, wer beteiligt ist, und genau diese Trennung zwischen Beteiligung und Gewicht verdient beim Lesen Aufmerksamkeit.
Bei Swiss Influence entsteht das Ergebnis aus zwei Quellen, die zusammengeführt werden. Die Community-Punkte aus der Abstimmung treffen auf die Punkte der Fachjury, und daraus ergeben sich die Spitzenplätze und der Sieger. Die Jury trägt dabei den größeren Anteil. Welche Punkte jede Seite genau erhält, geht aus den geprüften Angaben nicht hervor, und diese Lücke betrifft jeden, der nachrechnen möchte, wie knapp ein Ergebnis ausfällt.
Der PICZ trennt die beiden Wertungen in zwei Preise. Der Publikumspreis geht an das Bild mit den meisten Stimmen der Mitglieder, während professionelle Fotografen den Jurypreis nach Themenbezug, Kreativität und technischer Qualität beurteilen. Zwei Preise bedeuten zwei Maßstäbe, und ein Bild kann in dem einen vorn liegen, ohne im anderen zu gewinnen. Die Angaben sagen nicht, ob beide Preise in einer Gesamtwertung zusammengeführt werden.
Beim Swiss Gamers Award liegt die Entscheidung bei Gruppen, nicht bei einzelnen Personen. Jedes genannte Spiel erhält Punkte nach seiner Position in der Liste, und die vorderste Position zählt am stärksten. Eine Liste mit wenigen Nennungen fällt deshalb anders aus als eine mit vielen, und eine Teilnahmebedingung sollte beschreiben, wie viele Gruppen mitwirken müssen, damit ein Spiel überhaupt in die Wertung kommt.
Die Beispiele haben eines gemeinsam: Die Bewertung hängt an einer bestimmten Stelle, an einer Jury, einem Panel, einer Gruppe von Clubs oder einer Zählung der Stimmen. Wo diese Stelle sitzt und wie ihr Urteil verrechnet wird, entscheidet über das Ergebnis, und ein Teilnehmender kann das aus dem Namen des Wettbewerbs allein nicht ablesen.
Eine reine Publikumsabstimmung braucht zusätzliche Regeln, weil die Zahl der Stimmen allein nichts über ihren Ursprung sagt. Die Teilnahmebedingungen sollten darum festlegen, wer abstimmen darf und welche Stimmen gültig sind. Ein Veranstalter kann außerdem offenlegen, welche Zählung er verwendet und wer den Zählstand prüft, bevor er ihn veröffentlicht.
Welche Regeln Veranstalter für Bewertungskriterien festlegen
Das geprüfte Material nennt kein einheitliches Schweizer Kriterienschema. Stattdessen stehen die Regeln einzelner Wettbewerbe nebeneinander, und jede Ausschreibung setzt ihren Maßstab selbst. Für einen Teilnehmenden beginnt die Frage nach den Kriterien deshalb immer beim konkreten Wettbewerb und nie bei einer allgemeinen Vorschrift.
Der PICZ nennt für seinen Jurypreis Themenbezug, Kreativität und technische Qualität. Diese Liste benennt Maßstäbe, nicht Gewichte. Wie stark jedes Kriterium in das Urteil eingeht, sagt die Angabe nicht, und ein Bewertungsbogen mit Punkten pro Kriterium ist im Material nicht genannt.
Der Swiss Art Competition regelt in seinen Angaben vor allem die Zusammensetzung der Jury und nicht die Bewertungsschritte. Die Kriterien selbst stehen danach nicht in diesen Angaben, sondern sind in den Regeln des Wettbewerbs zu suchen, und diese Seite ersetzt sie nicht.
Bei Swiss Influence ist die Gewichtung zwischen Community und Jury festgelegt, und die Jury hat darin den größeren Anteil. Ein Teilnehmender, der diese Aufteilung kennt, sieht, dass die Community-Stimmen allein nicht über den Sieg entscheiden. Die genauen Anteile stehen in den Angaben des Wettbewerbs, nicht in dieser Seite.
Beim Swiss Gamers Award erhält ein Spiel nur dann Punkte, wenn eine teilnehmende Gruppe es nennt. Das ist eine Regel der Ausschreibung, die man kennen sollte, bevor man ein Spiel für den Wettbewerb vorschlägt. Die Rangfolge hängt damit an den teilnehmenden Gruppen und nicht an einer Abstimmung aller Interessierten.
Wer beide Wertungen kennt, sieht, dass ein Beitrag in einer Wertung vorn liegen kann und in der anderen nicht. Welche Wertung den Ausschlag gibt, legt der Veranstalter fest, und die geprüften Angaben beschreiben dafür keine feste Regel.
Vor einer Einreichung lohnt der Blick auf die Stellen der Ausschreibung, die Jury, Kriterien und Gewichtung beschreiben. Fehlt eine dieser Angaben, ist das ein Hinweis, die Frage direkt an den Veranstalter zu richten, bevor man Zeit in die Einreichung investiert.
Diese Seite leitet aus den Angaben keine eigenen Kriterien ab. Ein Kriterium wie Kreativität steht nur dort, wo ein Veranstalter es nennt, und ein allgemeiner Katalog von Kriterien wäre hier eine Zutat, die sich mit keiner der geprüften Quellen belegen ließe.
Welche Folgen ein Verstoß gegen die Bewertungskriterien hat, sagen die geprüften Angaben nicht. Das gehört in die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Wettbewerbs, und dort sollte man es nachlesen, bevor man eine Einreichung macht.
Wo die Bewertung beim Veranstalter bleibt und diese Seite endet
Diese Seite kann nicht sagen, nach welchen Maßstäben eine bestimmte Jury entschieden hat. Dafür fehlen Protokolle, Bewertungsbögen und Entscheidungen, die das Material nennt. Die Angabe zur Jurybesetzung ist keine Auskunft über das Urteil selbst.
Ob ein Beitrag gewinnt, entscheidet der Veranstalter nach seinen Regeln und die Jury nach ihrem Urteil. Eine Kriterienliste sichert keinen Gewinn zu, und dieser Text kann nicht zusichern, dass ein Beitrag mit einer bestimmten Qualität vorn liegt. Auch ein gutes Bild kann in einer Wertung leer ausgehen, wenn die Regeln es so vorsehen.
Nichts an den Bewertungskriterien macht eine gekaufte Stimme in einer Abstimmung gültig, denn die Gültigkeit folgt aus den Teilnahmebedingungen. Dieser Text sagt nicht, ob ein Veranstalter eine solche Stimme erkennt, und er sagt nichts darüber, welche Folgen eine solche Stimme hat.
Dieser Text bietet keine Dienste an und nennt kein Unternehmen, das Jurys, Bewertungen oder Stimmen beeinflusst. Er zeigt, wie Maßstäbe und Gewichte beschrieben werden, und er rät nicht dazu, eine Jury oder ein Publikum zu beeinflussen. Ein Leser, der eine Bewertung wirklich nachvollziehen will, braucht den Wettbewerb selbst und nicht eine Seite wie diese.
Redaktionelle Notiz: Geprüft wurden die Angaben des Swiss Art Competition, von Swiss Influence, dem Swiss Gamers Award und dem PICZ sowie die SRF-Meldung zum Schweizer Eurovision-Beitrag. Nicht geprüft wurde die Ausschreibung eines weiteren Wettbewerbs, weil die Quellen dazu keine Angaben enthalten. Die Seite wurde am 16. Oktober 2026 zuletzt gegen diese Quellen überprüft.
Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.
Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.
Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.
Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.
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Das geprüfte Material nennt kein einheitliches Schweizer Kriterienschema, sondern die Regeln einzelner Wettbewerbe. Ein Teilnehmender findet die gültigen Kriterien deshalb in der Ausschreibung des jeweiligen Wettbewerbs.
Der Swiss Art Competition beschreibt seine Jury mit Mitgliedern der Federal Art Commission, die der Bundesrat auswählt, und mit eingeladenen Fachleuten. Wie diese Jury im Einzelnen bewertet, bleibt in den geprüften Angaben offen.
Bei Swiss Influence fließen Community-Punkte und Punkte der Fachjury in die Ermittlung der Spitzenplätze und des Siegers ein, und die Jury trägt den größeren Anteil. Für andere Wettbewerbe nennen die geprüften Angaben keinen festen Anteil der öffentlichen Abstimmung.
Der PICZ nennt für seinen Jurypreis Themenbezug, Kreativität und technische Qualität als Kriterien. Die Angaben anderer Veranstalter nennen ihre Bewertungskriterien nicht in gleicher Form.
Das geprüfte Material nennt keine Aufsichtsstelle für Bewertungskriterien bei Wettbewerben in der Schweiz. Als Entscheider nennen die Angaben die Jury, bei Swiss Influence die Community und den Veranstalter, eine Kontrolle durch unabhängige Dritte wird nicht erwähnt.
Die Folge legt der Veranstalter in den Teilnahmebedingungen fest, denn die geprüften Angaben regeln den Ausschluss nicht selbst. Ein Beitrag kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Bedingungen des Wettbewerbs das vorsehen.
Ein Jurypreis wie der des PICZ wird nach festgelegten Kriterien beurteilt, ein Publikumspreis nach der Zahl der Stimmen. Beides kann in einem Wettbewerb nebeneinander stehen, und die Angaben entscheiden, welches Gewicht jede Wertung hat.
Gruppen geben die Reihenfolge vor, nicht einzelne Teilnehmende: Spielclubs, Bibliotheken und Vereine bringen ihre Favoriten in eine Liste. Die vorderste Position bringt die meisten Punkte, und nur genannte Spiele erhalten überhaupt Punkte.
Wie zählt Ihr Wettbewerb?
Nennen Sie uns den Wettbewerb und Ihre Frage: Wir prüfen, was seine Teilnahmebedingungen zur Zählung sagen, und antworten per E-Mail. Lassen die Regeln keinen Spielraum, schreiben wir auch das offen, mit dem Satz aus den Bedingungen, auf den es ankommt.
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