Gewinnspielratgeber
Gewinnspielratgeber
Register öffnen

Kurzfilm- und Videowettbewerbe in der Schweiz mit öffentlicher Abstimmung und ihre Veranstalter

Für Videowettbewerbe in der Schweiz belegen die Angaben vor allem drei Verfahren mit Publikumsabstimmung: den PRIX DU PUBLIC der Solothurner Filmtage, den Nationalen Wettbewerb von Schweizer Jugend forscht mit Likes auf YouTube und den WTT Young Leader Award der OST in Sankt Gallen. Wer die Stimmen am Ende zählt, steht in diesen Angaben nicht durchweg.

Start › Wettbewerbstypen

Die Regel beim Nationalen Wettbewerb ist schnell benannt: Das Video mit den meisten Likes gewinnt den Publikumspreis. Ob ein Like pro Konto oder pro Person zählt, geht aus den Angaben nicht hervor. Die Videos sind auf höchstens neunzig Sekunden begrenzt, und die Präsentation soll das Projekt in dieser Zeit erklären.

Beim Gässli Film Festival in Basel kann der Social-Media-Publikumspreis an jeden Film im Wettbewerb gehen, so die englischen Bedingungen des Festivals. Das ist ein anderer Weg als eine Abstimmung im Netz, und die Bedingungen beschreiben nicht, wie er ermittelt wird.

Wie das Publikum Videos bewertet und zählt

Beim PRIX DU PUBLIC der Solothurner Filmtage läuft die Publikumsabstimmung online. Die Angaben beschreiben das Publikum als Teil der Entscheidung, und die Auszeichnung wird von den Filmtagen gemeinsam mit einer Hauptsponsorin verliehen. Wer ein Video einreicht, sollte also zwei Stellen im Blick behalten: den Veranstalter und den Sponsor.

Beim WTT Young Leader Award der OST arbeiten Teams aus Studienprojekten mit einem Video, das zur Abstimmung steht. Angemeldete Gäste und die Online-Community können die Videos nominierter Teams bewerten. Das Team mit den meisten Stimmen des Publikums erhält den Publikumspreis, und dieser Preis heißt in den Angaben Audience Award.

Bei Schweizer Jugend forscht läuft die öffentliche Abstimmung über Likes. Teilnehmende laden ein kurzes YouTube-Video hoch, das ihre Arbeit vorstellt, und Zuschauende drücken auf den Button Gefällt mir. Die Zahl unter dem Video ist damit der Stand der Abstimmung, mehr nicht.

Die Länge des Videos ist festgelegt: höchstens neunzig Sekunden, in denen das Projekt vorgestellt wird. Die Begrenzung betrifft die Präsentation und nicht die Abstimmung, und wer das verwechselt, liest die Ausschreibung falsch.

Ein Like-Zähler zeigt eine Zahl und sagt nichts darüber, ob ein Konto einmal oder mehrfach gezählt wird. Die Angaben klären diese Frage nicht, und ebenso wenig klären sie, ob Likes von außerhalb der Schweiz zählen oder eingeschränkt werden.

Das Gässli Film Festival in Basel kennt einen Social-Media-Publikumspreis, den jeder Film im Wettbewerb erhalten kann. Ob dafür eine öffentliche Abstimmung stattfindet, wie sie gezählt wird und wann sie endet, geht aus diesen Bedingungen nicht hervor. Der Preis ist also belegt, das Verfahren dahinter nicht.

Bei einem Videowettbewerb mit Publikumspreis entscheidet die Auszeichnung nicht zwingend allein das Publikum. Ob Jury und Publikum zusammenwirken, legt die Ausschreibung fest, und die Angaben hier tun das für keinen der genannten Wettbewerbe.

Sehen Sie in der Ausschreibung nach, wer abstimmen darf, wie die Abstimmung läuft und wer sie auszählt. Erst dann lässt sich einschätzen, wie eine Abstimmung zustande kommt, und das sagt mehr als jede Zwischenzahl auf dem Bildschirm.

Teilnahme, Länge und Zulassung im Regelwerk

Die Teilnahme am Nationalen Wettbewerb setzt ein Projekt voraus, das im Video vorgestellt wird. Die Videos stammen von Jugendlichen, die ihre Arbeit selbst erklären, und die Angaben nennen weder eine Altersgrenze noch eine Regel für Teams.

Beim PRIX DU PUBLIC ist die Verleihung Sache der Solothurner Filmtage zusammen mit einer Hauptsponsorin. Ein Sponsor ist damit nicht automatisch der Entscheider über die Abstimmung, und die Angaben nennen beide Rollen getrennt.

Der WTT Young Leader Award stützt die Abstimmung auf registrierte Gäste und die Online-Community. Wer als Gast gilt und wie die Registrierung abläuft, ist in den Angaben nicht beschrieben, und das ist für eine Teilnahme eine wichtige Lücke.

Nominiert werden Teams aus Studienprojekten, die an der OST in Sankt Gallen entstehen. Welche Studiengänge, Jahrgänge oder Teamgrößen zugelassen sind, steht in den Angaben nicht.

Dass ein Film im Wettbewerb einen Publikumspreis erhalten kann, heißt nicht, dass jeder Film gleich bewertet wird. Die Bedingungen des Festivals nennen die Möglichkeit, nicht den Ablauf, und wer einreicht, sollte den Unterschied im Kopf behalten.

Ausschluss, Einspruch und die Rückgabe eines Preises sind in keiner der Angaben beschrieben. Wer eine Disqualifikation befürchtet, findet die Regel nur im Regelwerk des jeweiligen Veranstalters, sofern dort eine steht.

Ob im Wettbewerb ein Like oder eine Stimme gekauft werden darf, gehört nicht zu den Angaben über Likes und Zählung. Diese Frage beantwortet nur das Regelwerk des Wettbewerbs, und dieser Text kann sie nicht ersetzen.

Einreichungsfristen und Abstimmungszeiträume fehlen in den Angaben für alle genannten Wettbewerbe. Ein Termin aus einer Übersicht ersetzt die Ausschreibung nicht, auch wenn er richtig wirkt.

Die Regeln der Ausschreibung sind die Grundlage für jede Teilnahme, und ohne sie lässt sich ein Video im Wettbewerb nicht beurteilen. Die Angaben hier sind dafür zu lückenhaft.

Was diese Seite über Videowettbewerbe nicht sagt

Diese Seite wurde gegen vier Quellen geprüft: die Angaben der Solothurner Filmtage, der OST in Sankt Gallen, der Ausschreibung von Schweizer Jugend forscht und des Gässli Film Festival in Basel. Die Angaben wurden zuletzt überprüft, als diese Fassung entstand, und seither nicht laufend nachgeprüft.

Dass die Angaben nur einzelne Verfahren nennen, heißt nicht, dass es keine weiteren gibt. Andere Videowettbewerbe in der Schweiz sind hier nicht geprüft worden, und ihre Regeln können sich von den genannten deutlich unterscheiden.

Wer gewinnt, entscheiden je nach Verfahren Jury, Publikum oder die Ausschreibung selbst, und dieser Text kann dazu keine Vorhersage treffen. Aussagen über Chancen oder Platzierungen gehören nicht in diese Angaben.

Welche Prüfungen gegen manipulierte Likes, Stimmen oder doppelte Abgaben stattfinden, ist in den Angaben nicht beschrieben. Deshalb sagt dieser Text nicht, ob ein Like oder eine Stimme erkannt, geprüft oder verworfen wird, und er verspricht keine solche Erkennung.

Zahlen zu Stimmen, Likes oder Platzierungen fehlen in den Angaben, und Preissummen werden hier nicht genannt. Empfehlungen für einzelne Videos oder Teams gibt dieser Text ebenfalls nicht.

Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten

Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.

zooundco.de rockantenne.de deutscher-engagementpreis.de

Warum normale Teilnahme unauffällig bleibt

Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.

sparda-vereint.de pollunit.com help.pinpoll.com

Die rechtliche Lage in Deutschland

Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.

ihk.de deutscher-engagementpreis.de

Was wir garantieren und was nicht

Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.

deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at

Fragen

Die Angaben nennen drei Wettbewerbe mit Publikumsabstimmung: den PRIX DU PUBLIC der Solothurner Filmtage, den Nationalen Wettbewerb von Schweizer Jugend forscht mit Likes und den WTT Young Leader Award der OST. Der Social-Media-Publikumspreis des Gässli Film Festival in Basel ist belegt, doch wie er ermittelt wird, bleibt offen.

Veranstaltet werden die genannten Verfahren von den Solothurner Filmtagen, von der OST in Sankt Gallen, von Schweizer Jugend forscht und vom Gässli Film Festival in Basel. Beim PRIX DU PUBLIC kommt eine Hauptsponsorin hinzu, die nicht der Veranstalter ist.

Beim WTT Young Leader Award gewinnt das Team mit den meisten Stimmen des Publikums, bei Schweizer Jugend forscht zählen die Likes auf YouTube. Wie die Likes oder Stimmen im Einzelnen geprüft werden, ist in den Angaben nicht beschrieben.

Die Angaben nennen für keinen der genannten Wettbewerbe einen festen Abstimmungszeitraum. Beim PRIX DU PUBLIC ist nur bekannt, dass die jüngste Ausgabe online abgestimmt wurde, und die Ausschreibung des Veranstalters legt den Zeitraum fest.

Teilnahmebedingungen legt der jeweilige Veranstalter fest, und die vollständigen Bedingungen fehlen hier. Bekannt ist nur die Videolänge von höchstens neunzig Sekunden bei Schweizer Jugend forscht sowie die Registrierung von Gästen beim WTT Young Leader Award.

Ein Verfahren gegen gefälschte Likes oder Stimmen ist in den Angaben für keinen dieser Wettbewerbe beschrieben. Die Registrierung der Gäste beim WTT Young Leader Award ist die einzige Zugangsangabe, die die Angaben nennen, und wie sie geprüft wird, bleibt offen.

Zum Kauf von Stimmen enthalten die Angaben keine Aussage, und ein Verbot lässt sich nur im Regelwerk des jeweiligen Wettbewerbs nachlesen. Eine Zahl auf dem Zähler sagt darüber nichts.

Welches Verfahren gilt, bestimmt jede Ausschreibung selbst, und die Angaben legen es nicht für alle Wettbewerbe fest. Beim PRIX DU PUBLIC beteiligt sich das Publikum an der Abstimmung, beim Gässli Film Festival ist der Publikumspreis nicht als Abstimmung beschrieben.

Wie zählt Ihr Wettbewerb?

Nennen Sie uns den Wettbewerb und Ihre Frage: Wir prüfen, was seine Teilnahmebedingungen zur Zählung sagen, und antworten per E-Mail. Lassen die Regeln keinen Spielraum, schreiben wir auch das offen, mit dem Satz aus den Bedingungen, auf den es ankommt.

Frage stellen

Zuletzt geprüft: