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Schreibwettbewerbe in der Schweiz mit Essays, Online-Abstimmung des Publikums und Fristen

Für Schreibwettbewerbe in der Schweiz mit Publikumsabstimmung ist der Wettbewerb Member Stories des Orell Füssli Young Circle ein belegtes Beispiel. Er führt den Wettbewerb selbst durch. Dort gingen 195 Kurzgeschichten ein, bevor die Publikumsabstimmung im März 2026 stattfand. Wie die Stimmen gezählt wurden und wann die Abstimmung endete, lässt sich dem Beispiel nicht entnehmen.

Start › Wettbewerbstypen

Eine Publikumsabstimmung muss nicht das letzte Wort haben. Beim Literaturwettbewerb La mia Svizzera, den Svizzera Turismo 2013 auflegte, bestimmte eine Qualitätsjury zehn Finalisten aus den 30 Beiträgen mit den meisten Stimmen. Die Stimmen sortierten also vor, die Jury entschied danach. Wer nur auf die Stimmenspitze schaut, sieht den zweiten Schritt nicht.

Ein eingereichter literarischer Text fällt in den Bereich, den das Urheberrecht schützt. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) beschreibt das Urheberrechtsgesetz als Schutz für die Urheber literarischer und künstlerischer Werke. Der Schutz knüpft an die Urheberschaft an, nicht an den Stand einer Abstimmung.

Die Publikumsabstimmung kommt nach der Einreichung

Beim Orell Füssli Young Circle folgte die Publikumsabstimmung auf den Eingang der Texte. Diese Reihenfolge ist der erste Punkt, den man prüfen sollte. Bei diesem Ablauf steht die Liste der Texte fest, bevor das Publikum abstimmt. Ob nach dem Beginn der Abstimmung noch Texte dazukommen, steht in den Teilnahmebedingungen und nicht in diesen Angaben.

Die Zahl der Einsendungen ist ein Ausgangspunkt, kein Ergebnis. Beim Young Circle sagt sie, wie viele Texte zur Auswahl standen, bevor das Publikum abstimmte. Sie sagt nichts darüber, wie viele Stimmen ein einzelner Text bekam oder wie ausgewogen die Abstimmung verlief. Wer diese beiden Größen verwechselt, liest das Beispiel falsch.

Beim Literaturwettbewerb La mia Svizzera kam die Jury erst nach der Publikumsstufe ins Spiel. Die 30 Beiträge mit den meisten Stimmen gingen weiter, und eine Qualitätsjury bestimmte daraus zehn Finalisten. Ein Beitrag mit vielen Stimmen war damit noch nicht Finalist. Erst die Jurystufe entschied darüber, wer in die Endrunde kam.

Eine Publikumsabstimmung misst, welche Beiträge viele Menschen erreichen. Eine Qualitätsjury beurteilt Texte nach Maßstäben, die der Veranstalter festlegt. Für diesen Literaturwettbewerb ist nicht angegeben, welche Maßstäbe galten. Beide Verfahren liefern deshalb Ergebnisse, die man nicht gleichsetzen sollte.

Belegt ist, dass der Young Circle seine Publikumsabstimmung im März 2026 durchführte. Wann sie begann, wann sie endete und wann das Ergebnis feststand, geht aus dem Beispiel nicht hervor. Wer einen Termin plant, braucht genau diese drei Angaben und sollte sie direkt beim Veranstalter erfragen.

Bei einem Text folgt die Stimme auf das Lesen. Ob das Publikum Auszüge oder ganze Beiträge sieht, legt der Veranstalter fest, und zu den beiden genannten Wettbewerben fehlt diese Angabe. Das verändert, was eine Stimme überhaupt bewertet: den Auszug oder den ganzen Text.

Ob ein Zwischenstand während der Abstimmung sichtbar ist, nennen die Angaben nicht. Für Teilnehmende ist das wichtig, weil es bestimmt, ob sie ihren Stand verfolgen können. Die Antwort liegt beim Veranstalter, nicht in diesem Text.

Für jeden Wettbewerb lassen sich mindestens drei Punkte prüfen: das Ende der Einreichung, die Rolle einer Jury nach der Abstimmung und der Ort, an dem die Ergebnisse stehen. Wer diese Punkte in einer Ausschreibung findet, kann den Ablauf nachvollziehen. Fehlt einer davon, ist das eine offene Frage.

Ein Ablauf mit Jurystufe hat zwei Entscheidungen, ein Ablauf ohne sie nur eine. Wer beide vergleicht, sieht, an welcher Stelle die Stimmen aufhören zu entscheiden. Genau dort liegt beim Literaturwettbewerb der Übergang von den Stimmen zur Auswahl der Finalisten.

Die Stimmenliste allein ist keine Rangliste der Finalisten. Die Zahl 30 und die Zahl 10 im selben Wettbewerb zeigen, dass eine Auswahl gestuft sein kann. Aus 30 Beiträgen mit vielen Stimmen blieben zehn, und das ist eine andere Menge als die Liste der Stimmenspitzen. Wer nur die Stimmenliste liest, sieht die Zwischenstufe nicht.

Der Veranstalter legt die Regeln des Wettbewerbs fest

Die Teilnahmebedingungen eines Wettbewerbs sind der Text, auf den es am Ende ankommt. Sie stammen vom Veranstalter und binden Einreichende ebenso wie Abstimmende. Eine Regel, die für alle Schreibwettbewerbe in der Schweiz gleichermaßen gilt, lässt sich aus den Beispielen nicht ableiten. Jede Ausschreibung setzt ihre eigenen Maßstäbe, auch wenn die Form ähnlich aussieht.

Der Orell Füssli Young Circle und Svizzera Turismo sind in den Beispielen die beiden Veranstalter. Für jeden gilt, was seine eigene Ausschreibung sagt, und nichts, was ein Nachbarwettbewerb regelt. Wer sich an einem der beiden Fälle orientiert, übernimmt damit keine Regel des anderen.

Wer einen Text einreicht, sollte in den Teilnahmebedingungen nachlesen, welche Nutzungsrechte der Veranstalter für Veröffentlichung und Abstimmung verlangt. Das Urheberrecht schützt das Werk, während die Frage nach der Nutzung in der Ausschreibung steht. Beides sind verschiedene Fragen mit verschiedenen Antworten.

Wer teilnehmen darf, legt jede Ausschreibung selbst fest. Die Beispiele nennen weder ein Mindestalter noch einen Wohnsitz oder eine Herkunft als Bedingung. Ein fehlender Hinweis ist keine Freigabe.

Wie oft eine Person ihre Stimme abgeben darf, legt der Veranstalter fest. Zu den beiden genannten Wettbewerben findet sich dazu keine Zahl und keine Regel, auf die sich diese Seite stützen könnte. Wer den Ablauf kennen will, findet die Antwort in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Wettbewerbs.

Stellt ein Veranstalter Manipulation fest, entscheidet er selbst über die Folgen, und zwar nach den Regeln, die er vorher veröffentlicht hat. Diese Regeln bestimmen, ob ein Ausschluss möglich ist, ob ein Verfahren vorgesehen ist und wer darüber urteilt. Zu den belegten Fällen fehlt eine solche Beschreibung.

Eine Disqualifikation ist eine Entscheidung des Veranstalters, keine Entscheidung dieser Seite. Ob es einen Weg gibt, sie zu prüfen oder anzufechten, steht in der Ausschreibung. Wer betroffen ist, sollte die Frist dafür dort nachsehen und sich nicht auf eine Auskunft aus zweiter Hand verlassen.

Wo und wann die Ergebnisse veröffentlicht werden, nennen die Beispiele nicht. Diese Angabe gehört in die Ausschreibung, und wer sie dort nicht findet, sollte beim Veranstalter nachfragen. Bis dahin bleibt die Frage offen.

Wer am Ende über den Sieger entscheidet, steht in der Ausschreibung. Bei La mia Svizzera war es eine Qualitätsjury, die aus den Beiträgen mit den meisten Stimmen die Finalisten bestimmte. Für den Young Circle fehlt diese Angabe in den Beispielen, sodass offen bleibt, welche Stufe dort den Ausschlag gibt.

Wer Teilnahmebedingungen liest, beginnt bei den Fristen, denn ob eine Stimme nach dem Ende ankommt, ist eine Regelfrage. Die Beispiele geben dazu keine Auskunft. Eine Frist, die nur aus einem Zeitungsbericht bekannt ist, ist keine Frist des Veranstalters.

Ob eine Teilnahme etwas kostet, steht bei dem Veranstalter und nicht in diesem Text. Wer das vor der Einreichung wissen will, findet die Auskunft in den Bedingungen oder auf Anfrage beim Veranstalter.

Wo die Entscheidung beim Veranstalter bleibt

Diese Seite kann nicht bestätigen, dass eine Abstimmung fair verlief. Sie kann nur beschreiben, was in den Beispielen festgehalten ist: die Zahl der Einsendungen, der Monat der Abstimmung und die Rolle einer Jury. Ob Stimmen korrekt gezählt wurden, zeigt allein der Veranstalter, und auch das nur mit den Unterlagen, die er offenlegt.

Ein Platz unter den Finalisten ist keine Auszeichnung und kein Versprechen auf einen Gewinn. Die Jury entscheidet nach eigenen Maßstäben, und diese Seite kann nicht vorhersagen, wie sie ausfallen. Wer sich Chancen ausrechnen will, findet dafür in den Beispielen keine Grundlage.

Eine Plattform, über die abgestimmt wird, hat eigene Regeln, die diese Seite nicht erfasst. Wer über eine Plattform abstimmt, liest deren Regeln ebenso wie die des Wettbewerbs, denn keines der beiden Dokumente ersetzt das andere. Bei den beiden Beispielen ist nicht angegeben, welche Plattform genutzt wurde.

Diese Seite prüft keine einzelne Stimme und kann keine Manipulation nachweisen. Was ein Veranstalter sehen kann, bestimmt sein eigenes Verfahren, und dieses Verfahren ist in den Beispielen nicht beschrieben.

Ob ein bestimmter Wettbewerb in der Schweiz für Sie offen ist, entscheiden seine Teilnahmebedingungen, nicht dieser Ratgeber. Wo die Beispiele enden, endet die Auskunft, und eine Auskunft über ein konkretes Verfahren gibt nur der Veranstalter.

Geprüft wurden für diese Seite eine Meldung des Portals moneycab über den Wettbewerb Member Stories, die Angaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum und eine Meldung des Portals libreriamo über La mia Svizzera. Die Quellen wurden am 16. Oktober 2026 überprüft, und die Seite stützt sich auf keine weiteren.

Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten

Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.

zooundco.de rockantenne.de deutscher-engagementpreis.de

Warum normale Teilnahme unauffällig bleibt

Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.

sparda-vereint.de pollunit.com help.pinpoll.com

Die rechtliche Lage in Deutschland

Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.

ihk.de deutscher-engagementpreis.de

Was wir garantieren und was nicht

Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.

deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at

Fragen

Zwei Wettbewerbe sind belegt: Member Stories des Orell Füssli Young Circle mit einer Publikumsabstimmung im März 2026 und der Literaturwettbewerb La mia Svizzera mit einer Jurystufe nach dem Votum. Ob eine dieser Abstimmungen online lief, nennen die Angaben nicht.

Der Orell Füssli Young Circle führt den Wettbewerb Member Stories durch, Svizzera Turismo hat den Literaturwettbewerb La mia Svizzera 2013 ins Leben gerufen. Weitere Veranstalter dieser Art sind in den Beispielen nicht genannt.

Beim Literaturwettbewerb La mia Svizzera kamen die 30 Beiträge mit den meisten Stimmen weiter, und eine Qualitätsjury bestimmte daraus 10 Finalisten. Wie die Stimmen im Einzelnen gezählt wurden, sagen die Angaben nicht.

Die Angaben nennen für keinen dieser Wettbewerbe einen Öffnungstermin. Belegt ist nur, dass die Publikumsabstimmung des Orell Füssli Young Circle im März 2026 stattfand, nachdem die Texte eingegangen waren.

Jeder Veranstalter legt seine Teilnahmebedingungen selbst fest, und eine Regel für alle Schreibwettbewerbe des Landes ist in den Angaben nicht belegt. Wer teilnehmen will, findet die verbindlichen Bedingungen beim jeweiligen Veranstalter.

Die Angaben beschreiben für die genannten Wettbewerbe kein Verfahren gegen gefälschte Stimmen. Was ein Veranstalter dagegen unternimmt, steht in seiner Ausschreibung, und diese Seite kann das nicht ersetzen.

Die Ausschreibung des einzelnen Wettbewerbs entscheidet darüber, und die belegten Beispiele enthalten dazu keine Regel. Ein Kauf von Stimmen in einem Wettbewerb lässt sich aus diesen Angaben daher weder als erlaubt noch als verboten ableiten.

Ein Wettbewerb, der seinen Veranstalter, die Zahl der Einsendungen, den Monat der Abstimmung und eine Jurystufe offen angibt, lässt sich leichter prüfen als eine Ausschreibung ohne solche Angaben. Die Beispiele hier nennen nicht alle diese Punkte, etwa fehlt der Beginn der Abstimmung.

Wie zählt Ihr Wettbewerb?

Nennen Sie uns den Wettbewerb und Ihre Frage: Wir prüfen, was seine Teilnahmebedingungen zur Zählung sagen, und antworten per E-Mail. Lassen die Regeln keinen Spielraum, schreiben wir auch das offen, mit dem Satz aus den Bedingungen, auf den es ankommt.

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