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Wettbewerbe im Januar in Deutschland mit öffentlicher Abstimmung: Termine und Veranstalter

Wettbewerbe im Januar in Deutschland mit öffentlicher Abstimmung sind in den genannten Beispielen Publikumspreise, Leserabstimmungen und regionale Kreisabstimmungen, deren Zeiträume der jeweilige Veranstalter festlegt. Der Publikumspreis der Sterne des Sports lief vom vierzehnten bis zum achtzehnten Januar, und die Leserabstimmung zu PRODUKT DES JAHRES endete am letzten Januartag. Mehrere regionale Abstimmungen begannen im Januar und reichten bis in den März.

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Das Beispiel aus Leipzig stammt aus einem früheren Jahr und ist deshalb kein Termin für das laufende Jahr. Die Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt ließ ihre Community-Abstimmung zum Fotowettbewerb auf der eigenen Facebook-Seite laufen, und dort entschied die öffentliche Reaktion über den Gewinner. Wer solche Beispiele liest, sollte den Veranstalter genauso ernst nehmen wie den Zeitraum.

Der Leserpreis PRODUKT DES JAHRES gehört zu materialfluss, und die Sieger werden erst bei der Preisverleihung bekanntgegeben. Danach stellt das Heft die Gewinner vor, zusätzlich auf der Website. Wer nach einem Ergebnis sucht, findet es damit erst nach diesem Termin, nicht früher.

Vom Start bis zum Schluss: wie die Termine laufen

Ein öffentlicher Wettbewerb im Januar besteht aus drei Angaben, die man getrennt lesen sollte: dem Veranstalter, dem Zeitraum mit Anfang und Schluss und dem Verfahren, nach dem die Stimmen gezählt werden. Die Sterne des Sports nennen Veranstalter und Zeitraum mit Uhrzeit, das Zählverfahren steht in den genannten Angaben aber nicht. Wer diese Lücke erst nach der Stimme bemerkt, hat keinen Einfluss mehr darauf.

Die Uhrzeit verändert den Zeitraum mehr, als man denkt. Die öffentliche Abstimmung der Sterne des Sports begann am vierzehnten Januar um sechs Uhr morgens und endete am achtzehnten um zwölf Uhr mittags, also gut vier Tage. Wer am Abend des achtzehnten noch abstimmen will, kommt zu spät, obwohl das Datum selbst noch stimmt. Ein Datum ohne Uhrzeit wäre an dieser Stelle zu grob.

Regionale Abstimmungen laufen nicht gleichzeitig. Die Rundschau-Ausgabe nannte für vier Kreise vier eigene Zeiträume, die vom zweiundzwanzigsten Januar bis zum sechzehnten März reichten. Jede Abstimmung gehört zu ihrem Kreis, und ein Ergebnis aus einem Kreis sagt nichts über den Nachbarkreis. Wer die Regionen vergleichen will, braucht deshalb vier Zeiträume und nicht einen.

Die Leipziger Aktion funktionierte anders. Dort war die Abstimmung an eine Facebook-Seite gebunden, und die öffentliche Reaktion entschied über den Gewinner. Die Angaben nennen den Zeitraum mit Uhrzeit, aber nicht, wie viele Reaktionen je Person zählten. Ob eine Reaktion als eigene Stimme galt, ist deshalb aus dem Beispiel nicht abzulesen.

Der Leserpreis PRODUKT DES JAHRES setzt dagegen auf eine Online-Abstimmung der Leser, die am letzten Januartag endete. Einen Beginn nennen die Angaben nicht, nur den Schluss, und deshalb lässt sich die Dauer dort nicht berechnen. Wer die Abstimmung zeitlich einordnen will, kann nur vom Ende her rechnen und muss den Anfang offen lassen.

Alle vier Beispiele haben eines gemeinsam: Sie nennen einen festen Schluss, an dem die Abstimmung endet. Ob ein Start mitgeteilt ist, unterscheidet sich von Beispiel zu Beispiel, und genau darin liegen die Lücken, die beim Lesen auffallen. Ein Schluss ohne Anfang ist beim Planen weniger hilfreich als ein vollständiger Zeitraum mit beiden Angaben.

Bei den Sternen des Sports und den regionalen Abstimmungen fehlt eine Angabe zur Veröffentlichung der Ergebnisse, und das gehört zu den Dingen, die man vor der ersten Stimme klären sollte. Ein Termin für die Bekanntgabe ist eine eigene Angabe, die nicht aus dem Ende der Abstimmung folgt.

Ein Wettbewerb gilt hier als Januar-Wettbewerb, wenn der Start oder der Schluss im Januar liegt. Die Rundschau-Kreise zeigen, dass der Schluss auch im Februar oder März liegen kann, und ein Kalender, der nur den Januar zeigt, verfehlt diese Fälle.

Schlusszeiten im Januar: was der Veranstalter festlegt

Den Anfang und den Schluss einer Abstimmung setzt der Veranstalter, auch wenn die Stimme auf einer fremden Plattform abgegeben wird. Bei den Sternen des Sports nennt die Ausrichtung den DOSB zusammen mit den Volksbanken Raiffeisenbanken, und die Zeiten stehen mit Datum und Uhrzeit dort, wo der Wettbewerb beschrieben ist. Wer den Veranstalter kennt, weiß auch, an wen er sich bei einer Frage wenden kann.

Bei der Leipziger Aktion trägt das Dokument mit den Teilnahmebedingungen den Namen des Fotowettbewerbs, und genau dort steht der Zeitraum mit Uhrzeit. Wer nur den Beitrag auf Facebook liest, bekommt die Bedingungen nicht zwingend mit. Der Weg vom Beitrag zu den Bedingungen ist deshalb der erste Prüfschritt, bevor man überhaupt eine Stimme abgibt.

Die Uhrzeit allein ersetzt keine Angabe zum Verfahren. Ob ein Sieger über Likes, Stimmen oder Reaktionen ermittelt wird, steht erst in den Bedingungen, und die Angaben zur Leipziger Aktion nennen dazu nur die öffentliche Reaktion. Ein Zeitraum ohne Zählregel bleibt eine halbe Information, auch wenn er exakt angegeben ist.

Ob ein Fotowettbewerb mit Community-Abstimmung und ein Leserpreis dieselben Regeln einhalten müssen, zeigen die genannten Angaben nicht. Wer ein Ergebnis anzweifelt, sollte deshalb zuerst prüfen, ob der jeweilige Wettbewerb überhaupt dieselbe Zählweise nutzt. Das ist eine Frage an den Veranstalter, nicht an eine Übersicht wie diese.

Die regionalen Abstimmungen der Rundschau laufen je Kreis mit eigenem Zeitraum, und deshalb gilt ein Start im Januar nicht für alle vier. Wer in mehreren Kreisen abstimmen will, muss jeden Zeitraum getrennt im Blick behalten, sonst verpasst er einen Schluss, der nur für seinen Kreis gilt.

Ein Ausschluss wegen eines Verstoßes gegen die Regeln ist in den genannten Angaben nicht beschrieben, und das betrifft auch die Frage, wer darüber entscheidet. Die Folgen für einen Beitrag oder eine einzelne Stimme regelt der Veranstalter in seinen Bedingungen, falls er sie überhaupt regelt.

Ein Leserpreis wird erst nach der Verleihung bekannt, und wer bis dahin auf eine Zwischenliste hofft, findet in den genannten Angaben keinen Hinweis darauf. Das folgt aus dem Ablauf, den der Veranstalter gewählt hat, und lässt sich nicht durch häufiges Nachsehen verkürzen.

Wie oft eine Person abstimmen darf, nennen die genannten Beispiele nicht einheitlich, und deshalb steht die Zahl der Stimmen je Person in den Bedingungen des jeweiligen Wettbewerbs. Eine Angabe aus einem anderen Wettbewerb ersetzt diese Stelle nicht.

Ein Termin, der nur als Monat genannt ist, lässt Teilnehmende ohne Uhrzeit im Ungewissen. Die Angabe mit Tag und Uhrzeit gehört deshalb in den Text der Bedingungen und nicht nur in eine Ankündigung, und wer nur die Ankündigung liest, kennt den Schluss oft nicht genau.

Ohne Uhrzeit keine Frist: Grenzen der Januar-Angaben

Den Ausgang entscheidet der Veranstalter, und kein Kalender, keine Übersicht und kein Dienst kann daran etwas ändern. Wer einen Sieger anzweifelt, braucht die Stelle, die den Wettbewerb ausrichtet, denn nur sie kann ein Ergebnis prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Ein Verweis auf einen anderen Wettbewerb mit ähnlichem Namen hilft dabei nicht.

Plattformregeln gelten zusätzlich zu den Angaben des Veranstalters und nicht stattdessen. Bei der Leipziger Aktion lief die Abstimmung auf einer Facebook-Seite, und welche Regeln Facebook selbst dafür setzt, sagen die genannten Angaben nicht. Diese Lücke betrifft jede Abstimmung, die auf fremden Seiten stattfindet.

Ein Kauf von Stimmen für einen Contest kann keinen Zeitraum verlängern und keine Frist versetzen, und ob er zulässig ist, klärt nur der Veranstalter mit seinen Bedingungen. Wer sich darauf einlässt, verliert den Anspruch auf eine Entscheidung nach den Regeln des Contests.

Ein Wettbewerb mit öffentlicher Abstimmung ist nicht deshalb seriös, weil er einen Termin im Januar nennt, und eine fehlende Uhrzeit beweist keinen Betrug. Eine frühe Stimme garantiert außerdem keinen Platz und keinen Gewinn, unabhängig davon, wie früh sie abgegeben wurde.

Redaktionelle Notiz: Als Quellen dienten die veröffentlichten Angaben der Sterne des Sports, des Leserpreises PRODUKT DES JAHRES, der regionalen Abstimmungen der Rundschau und der Facebook-Aktion der Leipziger Genossenschaft. Diese Seite wurde zuletzt im Oktober gegen sie geprüft.

Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten

Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.

zooundco.de rockantenne.de deutscher-engagementpreis.de

Warum normale Teilnahme unauffällig bleibt

Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.

sparda-vereint.de pollunit.com help.pinpoll.com

Die rechtliche Lage in Deutschland

Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.

ihk.de deutscher-engagementpreis.de

Was wir garantieren und was nicht

Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.

deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at

Fragen

Aus den genannten Beispielen öffnete der Publikumspreis der Sterne des Sports seine Abstimmung am vierzehnten Januar, und die regionalen Abstimmungen der Rundschau begannen am zweiundzwanzigsten, fünfundzwanzigsten und einunddreißigsten Januar. Die Leipziger Community-Abstimmung lief ebenfalls Ende Januar, liegt aber mehrere Jahre zurück.

Der Publikumspreis der Sterne des Sports endete am achtzehnten Januar um zwölf Uhr mittags, und die Leserabstimmung zu PRODUKT DES JAHRES schloss am letzten Januartag. Die Leipziger Aktion schloss Anfang Februar und fällt deshalb nur zur Hälfte in den Januar.

Beim Publikumspreis der Sterne des Sports dauerte die öffentliche Abstimmung vom vierzehnten Januar um sechs Uhr bis zum achtzehnten um zwölf Uhr, also gut vier Tage. Die regionalen Abstimmungen der Rundschau liefen dagegen über mehrere Wochen, und für PRODUKT DES JAHRES nennen die Angaben nur den Schluss.

Bei PRODUKT DES JAHRES werden die Sieger erst zur Preisverleihung bekanntgegeben und danach im Heft und auf der Website vorgestellt. Für die Sterne des Sports und die regionalen Abstimmungen nennen die genannten Angaben keinen Termin für die Ergebnisse.

Bei den Sternen des Sports konnten alle Interessierten ab dem Start abstimmen, eine frühere Anmeldung nennen die Angaben nicht. Wer vorab wissen will, ob eine Anmeldung nötig ist, sollte die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Wettbewerbs lesen.

Die genannten Veranstalter nennen ihre Termine auf der eigenen Seite des Wettbewerbs, bei der Leipziger Aktion in den Teilnahmebedingungen des Fotowettbewerbs. Bei den Sternen des Sports steht der Start auf der Seite des Wettbewerbs, und PRODUKT DES JAHRES nennt den Schluss in seiner Ankündigung.

Der Veranstalter sollte namentlich genannt sein, und Start und Schluss sollten mit Uhrzeit dastehen, wie es bei den Sternen des Sports der Fall ist. Dort nennt die Ausrichtung den DOSB und die Volksbanken Raiffeisenbanken, und das prüft man in der Ankündigung selbst.

Zum Kauf von Stimmen für einen Contest im Januar nennen die genannten Angaben keine Regel, und die Teilnahmebedingungen des Veranstalters bleiben der Maßstab. Rechtliche Einordnungen fehlen in den genannten Angaben vollständig.

Wie zählt Ihr Wettbewerb?

Nennen Sie uns den Wettbewerb und Ihre Frage: Wir prüfen, was seine Teilnahmebedingungen zur Zählung sagen, und antworten per E-Mail. Lassen die Regeln keinen Spielraum, schreiben wir auch das offen, mit dem Satz aus den Bedingungen, auf den es ankommt.

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